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Veröffentlicht am 15.04.2015
Die BED e.V. STELLUNGNAHME zur Verordnungsfähigkeit von Neurofeedback zeigte die erwünschte Wirkung bei der KVWL.
Diese wird nicht nur den monierten Artikel überarbeiten, sondern auch unter Verordnung/Heilmittel auf der Internetseite der KVWL zudem einen Beitrag dazu veröffentlichen.Wir freuen uns sehr über die schnelle Rückmeldung der KVWL und über die obigen Maßnahmen zum Zwecke der zukünftigen Verordnungsklarheit.
Um neuerliche Kommunikationsprobleme zu vermeiden, hat der BED e.V. an die KVWL noch einmal ein Antwortschreiben verfasst, siehe Anlage.
Unsere kritische Stellungnahme vom 05.04.2015 zum ursprünglichen Artikel der KVWL finden Sie
hier.
Anlagen:
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