Veröffentlicht am 04.05.2018
Wie angekündigt haben wir in unserem Artikel
Datenschutz in der Heilmittelpraxis nun weitere Informationen und Mustervorlagen bereit gestellt.
Einerseits finden Sie nun Vorlagen für das von allen Heilmittelpraxen zu erstellende
Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten.
Gleichzeitig stellt eine Mitgliedspraxis einige bereits fertig erstellte
konkrete Unterlagen als Anschauungsmaterial (Verarbeitungstätigkeitenverzeichnis, Technische und organisatorische Maßnahmen) für unsere Mitglieder zur Verfügung, wofür wir uns im Namen des gesamten BED hier sehr herzlich bedanken.
Zudem finden Sie neue Informationen zum Thema Informationspflicht und eine Abgrenzung zur Einwilligung/Schweigepflichtsentbindung.
Weitere Informationen werden folgen.
Ihre eintreffenden Fragen sammeln wir derzeit und erstellen daraus eine Liste der häufig gestellten Fragen und Antworten zum Datenschutz, welche wir auch für die Veröffentlichung auf unserer Webseite aufbereiten. Aufgrund der nach wie vor auch unter Experten z.T. differierenden Meinungen ist die Recherche in diesem Feld besonders aufwendig und daher auch zeitintensiv. Wir befinden uns hier in der Situation, dass einerseits die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des neuen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) am 25. Mai 2018 in Kraft treten und Sie als Praxisinhaber dann bestimmte Verpflichtungen erfüllen müssen. Andererseits ist die konkrete Ausgestaltung teilweise einfach noch nicht rechtssicher geklärt und auch zu erwarten, dass einige der offenen Fragen erst im Laufe der kommenden Jahre durch Gerichtsurteile beantwortet werden.
Wir erstellen daher unsere Vorlagen und Empfehlungen auf der Grundlage der derzeitigen Situation und juristischen Einschätzung. Hiermit können Sie zunächst ganz konkret arbeiten und sind damit vor Bußgeldforderungen geschützt.
Bei Fragen stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.