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Ergotherapeutische Behandlung ohne ärztliche Verordnung?

Veröffentlicht am 31.08.2009


Endlich ist die lang ersehnte Höchstrichterliche Entscheidung da und bringt Klarheit.

 
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat ein Urteil gesprochen, nach dem zukünftig für sämtliche Ergotherapeuten (und andere Heilmittelerbringer) gilt:
 
Heilmittelerbringer, die auch ohne ärztliche Verordnung tätig sein wollen, müssen dafür eine eingeschränkte Heilpraktikerprüfung beim Gesundheitsamt ablegen.
 
 
Im Einzelnen:

Nr. 53/2009    BVerwG 3 C 19.08   26.08.2009

Beschränkte Heilpraktikererlaubnis für ausgebildete Physiotherapeuten

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute über die Klage eines ausgebildeten Physiotherapeuten entschieden, der die Erlaubnis zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde nach § 1 des Heilpraktikergesetzes beschränkt auf den Bereich der Physiotherapie erstrebt hat, ohne zuvor eine nach dem Heilpraktikerrecht vorgesehene Kenntnisüberprüfung absolvieren zu müssen. Der beklagte Freistaat Bayern hat dies abgelehnt, weil die Erlaubnis nur einheitlich und nur nach einer uneingeschränkten Kenntnisprüfung erteilt werden könne. Ein Physiotherapeut dürfe auf seinem Fachgebiet nicht eigenverantwortlich tätig werden. Das Verwaltungsgericht hat den Beklagten zur Erteilung einer beschränkten Erlaubnis ohne weitere Kenntnisprüfung verpflichtet.

Die dagegen geführte Revision des Beklagten hat vor dem Bundesverwaltungsgericht überwiegend keinen Erfolg gehabt. Der Kläger kann eine auf das Gebiet der Physiotherapie begrenzte Heilpraktikererlaubnis beanspruchen, muss sich allerdings einer eingeschränkten Kenntnisüberprüfung unterziehen. Zur Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht im Wesentlichen ausgeführt: Das Berufsbild des Physiotherapeuten sei ebenso wie andere Gesundheitsfachberufe auf eine Krankenbehandlung nach ärztlicher Verordnung ausgerichtet. Die Ausbildung berechtige nicht zur eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde. Die gesetzliche Fixierung des Berufsbildes stehe andererseits einer eigenverantwortlichen Ausübung der Heilkunde mit den Mitteln der Physiotherapie nicht entgegen, wenn die Voraussetzungen des Heilpraktikergesetzes für die Erteilung einer Erlaubnis erfüllt seien. Diese Erlaubnis könne bei ausgebildeten Physiotherapeuten auf ihr Gebiet beschränkt werden. Es sei im Lichte der Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG nicht gerechtfertigt, den Kläger auf den Erwerb einer uneingeschränkten Heilpraktikererlaubnis und damit auf eine umfassende Kenntnisprüfung zu verweisen, wenn er nur auf dem abgrenzbaren Bereich der Physiotherapie tätig werden wolle. Die nach dem Heilpraktikerrecht zum Schutz vor Gesundheitsgefahren vorgeschriebene Prüfung könne zwar nicht gänzlich entfallen, müsse sich aber auf solche Kenntnisse beschränken, die zur eigenverantwortlichen Anwendung von Physiotherapie erforderlich und nicht bereits durch die Berufsausbildung vermittelt worden seien. Dies betreffe in fachlicher Hinsicht die Grenzen der heilkundlichen Tätigkeit im Bereich der Physiotherapie einschließlich ausreichender diagnostischer Fähigkeiten und daneben die für eine nichtärztliche Ausübung der Heilkunde notwendige Berufs- und Gesetzeskunde.

BVerwG 3 C 19.08 - Urteil vom 26. August 2009



In einem früheren Urteil (19.03.2009) vom Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Baden-Württemberg wurde der Sachverhalt noch anders beurteilt.

Im Gegensatz zum Bundesverwaltungsgericht sah der Landesgerichtshof keinen Bedarf, eine eingeschränkte Heilpraktikererlaubnis eigens für eine Ergotherapie ohne Verordnung zu erwerben, da nach Auffassung des VGH Heilmittelbehandlungen ohne ärztliche Verordnung zulässig seien. (Az.: 9 S 1413/08)
 
Dieses Urteil ist nun durch die höhere Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes hinfällig.

Also:
Nachdem nun das Bundesverwaltungsgericht in Leizpig ein Urteil gesprochen hat, gilt zukünftig für sämtliche Heilmittelerbringer, die auch ohne ärztliche Verordnung tätig sein wollen:

Eingeschränkte Kenntnisüberprüfung beim Gesundheitsamt zu den Themen:
  • Berufs- und Gesetzeskunde
  • Grenzen der heilkundlichen Tätigkeit im Bereich Ergotherapie
  • Überprüfung der diagnostischen Fähigkeiten

Bei Fragen dazu stehen wir Ihnen wie immer gerne zur Verfügung.

Weitere Artikel zum Thema:

Therapieren ohne Verordnung:
In Bayern sind nun die Anträge zum sektoralen Heilpraktiker für Ergotherapeuten landesweit möglich
 
Nachtrag:
 
Zur Zeit weigern sich sämtliche Gesundheitsämter im gesamten Bundesgebiet die sektorale Heilpraktikerprüfung für den Bereich Ergotherapie durchzuführen. Siehe dazu unseren Artikel:



Weitere Informationen zum Thema:



Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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