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Veröffentlicht am 10.12.2020
Der gesetzliche Mindestlohn wird in vier Schritten bis Juli 2022 erhöht:
01.01.2021: Erhöhung auf 9,50 Euro
01.07.2021: Erhöhung auf 9,60 Euro
01.01.2022: Erhöhung auf 9,82 Euro
01.07.2022: Erhöhung auf 10,45 Euro
Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis dürfen ab Januar 2021 also nur noch maximal 47 Stunden und 22 Minuten pro Monat und ab Juli 2021 nur noch 46 Stunden und 53 Minuten pro Monat gearbeitet werden.
Die
weiteren Bestimmungen seit Einführung des Mindestlohnes bleiben bestehen.