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Wissenschaftliches Institut der AOK (WidO) bestätigt: Heilmittelversorgung zögert Pflegebedürftigkeit hinaus 

Veröffentlicht am 09.02.2024

In seinem neuesten Heilmittelbericht befasst sich das Wissenschaftliche Institut der AOK (WidO) im Schwerpunkt mit der Heilmittelversorgung von Pflegebedürftigen ab 65 Jahren. 

Die AOK weist dabei auf die besondere Bedeutung der Therapieberufe für die Versorgung von Pflegebedürftigen hin. So diene die Heilmittelversorgung der Pflegebedürftigen insbesondere dazu, „den Eintritt der Pflegebedürftigkeit hinauszuzögern oder den Stand der Pflegebedürftigkeit zu erhalten“.

Im Jahr 2022 waren 1,88 Millionen AOK-Versicherte mindestens einen Tag pflegebedürftig. Dies entspräche einer Quote von 307 Pflegebedürftigen je 1000 Versicherten. Bei den Heilmittelbehandlungen der über 65-jährigen AOK-Versicherten entfielen 57,5 % auf Pflegebedürftige. 

Bedarf an Heilmittelleistungen durch demographische Entwicklung nimmt weiter zu 

Da die demografische Entwicklung erst am Anfang steht, ist es Konsens, dass die Bedeutung der Heilmittelversorgung in den Bereichen Ergotherapie, Physiotherapie, Logopädie, Podologie und Ernährungstherapie weiter zunehmen wird.

Die AOK geht in ihrem Bericht erstmals auch auf die regional deutlich unterschiedliche Anzahl von Pflegebedürftigen ein. Selbst bei einer Standardisierung (für alle Regionen werden gleiche Alters- und Geschlechtsverteilungen zugrunde gelegt) liegt die Rate der Pflegebedürftigen in Süddeutschland am niedrigsten und im Nordosten, sowie in Mittel- und Westdeutschland am höchsten.

Es gäbe laut AOK eine deutliche Tendenz dazu, dass die „jüngeren“ Pflegebedürftigen vermehrt Heilmittel in Anspruch nehmen. Ab 80 Jahren sinkt die Behandlungsrate der Pflegebedürftigen wieder. 

Zusammenhang zwischen höherem Pflegegrad und höherer Inanspruchnahme von Heilmitteln

In allen Altersgruppen lässt sich zudem ein Zusammenhang zwischen einem höheren Pflegegrad und einer höheren Inanspruchnahme von Heilmittelleistungen erkennen.

Die Daten der AOK zeigen zudem, dass es in der Inanspruchnahme von Heilmittelleistungen deutliche Unterschiede im Bezug auf das Pflegearrangement gibt. 
Von jeweils 1000 Pflegebedürftigen erhalten bei denjenigen, die einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen, 479 eine Heilmittelversorgung. 
Bei Pflegebedürftigen, die nur Pflegegeld beziehen, sind es 402 von 1000 Pflegebedürftigen und bei denjenigen, die vollstationär in einem Pflegeheim versorgt werden, erhalten 464 von 1000 Pflegebedürftigen eine Heilmittelversorgung.

BED e.V. würdigt die Arbeit des wissenschaftlichen Institutes der AOK - Der AOK selbst empfiehlt der BED e.V. hingegen einen Kulturwandel im Umgang mit Therapierenden 

Als BED weisen wir beständig auf die besondere Bedeutung der Heilmittelversorgung und insbesondere der Ergotherapie für die Bewältigung der Herausforderungen des demografischen Wandels hin. Deshalb sehen wir die separate Betrachtung der Heilmittelversorgung bei Pflegebedürftigen ab 65 Jahren. durch das Wissenschaftliche Institut der AOK sehr positiv.

Durch die AOK selbst wird die lobenswerte Arbeit ihres eigenen wissenschaftlichen Institutes indes nicht promotet. Die Außenkommunikation der AOK beschränkt sich einmal mehr und unreflektiert auf den Ausgabenanteil im Stile eines Versicherungskonzerns, statt einer Körperschaft öffentlichen Rechts. 

Insbesondere in Zeiten des Fachkräftemangels sollten die Gesetzlichen Krankenkassen nicht länger gegen die Therapierenden agieren, auf die sie durch ihren Versorgungsauftrag gegenüber ihren Versicherten angewiesen ist. 

Wenn Therapierende den Versorgungsauftrag nicht mehr erfüllen, weil die Gesetzliche Krankenversicherung den Bogen überspannt, sieht es schwarz aus. 

Ein Kulturwandel in der Kommunikation würde der AOK daher nicht nur gut zu Gesichte stehen, er ist vielmehr auch ratsam, schließlich liegt Gesundheit und ein Altern in Würde in den Händen der Therapierenden. 

Auf unserer Webseite arbeiten wir teilweise sprachlich dem Duden entsprechend mit dem generischen Maskulinum. Dies bedeutet, dass die allgemein bekannte verallgemeinernde, grammatikalisch männliche Bezeichnung gewählt wird. Hiermit sind in jedem Fall Personen aller Geschlechter gleichermaßen gemeint.
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