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Veröffentlicht am 26.11.2012
Aktualisiert am 09.07.2015
Zum 1.1.2013 wurden bundeseinheitlich gültige Praxisbesonderheiten festgelegt. Diese sind allesamt budgetneutral, so dass z.B. Patienten mit Hemiparese oder Hemiplegie und dem ICD-10-Schlüssel G81.0, G81.1 oder G81.9, stets ohne Belastung des Budgets mit Heilmitteln (in der Ergotherapie in dem Fall mit den Indikationsschlüsseln EN1 oder EN2) versorgt werden können.
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